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Ziele des BKrFQG | Weiterbildungsnachweis

Ziele des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:
Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Seit 2009 sind wir aufgrund unserer Zertifizierung ein anerkannter Bildungsträger der Bundesagentur für Arbeit (nach § 85 SGB III und nach § 9 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung AZWV).
Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie gern in Ihrer Weiterbildung unterstützen.


Was bedeutet das für Sie?
Die Fahrerlaubnis allein reicht nicht mehr aus, um gewerblich LKW oder BUS fahren zu können!
Für Ersterwerber (Führerscheinneulinge) und für alle, die schon einen Führerschein für LKW oder BUS besitzen, gilt:
Eine Grundqualifikation (für Ersterwerber) und eine regelmäßige Weiterbildung (gilt auch für alle Inhaber von LKW / BUS Führerscheinen) ist nachzuweisen


Was passiert bei Nichtbeachtung?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Fahrt ohne die erforderliche Grundqualifikation oder Weiterbildung durchführt oder als Unternehmer eine Fahrt ohne die erforderliche Qualifikation anordnet oder zulässt, handelt ordnungswidrig.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR für den Fahrer und mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 EUR für den Unternehmer geahndet werden.