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Wir sind anerkannter Bildungsträger der Bundesagentur für Arbeit.

Die Fahrschule Bingen erfüllt die Anforderungen des § 85 SGB III und die Anforderungen des § 9 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung AZWV.

Sie haben von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten?
Dann sind Sie bei uns richtig.

Wir sind für die folgenden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen:

Führerschein:
- Klasse C
- Klasse CE
- Klasse C und CE