Ausbildung
Wichtig
Beim Ersterwerb und bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis muss bei der Führscheinstelle (1. Wohnsitz) ein förmlicher Antrag gestellt werden, daher ist auch immer ein gültiger Personalausweis vorzulegen und Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Dies gilt nicht für die MOFA Prüfbescheinigung.
Abgegeben muss derAntrag- je nach Bundesland- entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung am Wohnort.
Unser Service
Wir haben diese Antragsformulare vorrätig und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.
Wenn Sie Ihre Daten bei Anmeldung online eingeben, können wir Ihren Antrag sogar schon vorbereiten.
Die Fahrerlaubnisklassen
Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.
Die Bescheinigung für die Erste Hilfe ist nur für die erste Fahrerlaubnis erforderlich.
Infos zu benötigten Unterlagen und Voraussetzungen finden Sie, wenn Sie auf die entsprechende Fahrerlaubnisklasse klicken.
B |
PKW und LKW bis 3,5t und 750 kg Anhänger (Wenn Anhänger mehr als 750 kg, dann Zug max. 3500 kg) |
Einschluss |
AM, L |
Vorbesitz |
keine erforderlich |
Mindestalter |
18 Jahre (17 Jahre begleitendes Fahren) |
Benötigte Unterlagen |
Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht |
12 x Grundunterricht, 2 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht |
Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) |
5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen |
Theorie und Praxis (45 Min.) |
B 96
|
Zugkombination (aus KFZ der Klasse B und Anhänger) bis 4250 kg |
Vorbesitz |
Klasse B |
Mindestalter |
18 Jahre (17 Jahre begleitendes Fahren) |
Benötigte Unterlagen |
Passbild, Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung |
|
Die Schulung besteht aus 3 Teilen: |
Theorieunterricht |
2,5 Std. a 60 Min. |
Praxisunterricht |
prakt. Übungen 3,5 Std. a 60 Min., Fahren im Realverkehr 1 Std. a 60 Min. |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) |
keine |
Prüfungen |
keine |
BE |
PKW und LKW bis 3,5 t und Anhänger bis 3,5 t |
Einschluss |
AM, L |
Vorbesitz |
Klasse B |
Mindestalter |
18 Jahre (17 Jahre begleitendes Fahren) |
Benötigte Unterlagen |
Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht |
kein |
Praxisunterricht |
Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) |
3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen |
Praxis (45 Min.) |
T |
Landwirtschaftliche Zugmaschinen max. 60 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und - Futtermischwagen max. 40 km/h |
Einschluss |
AM , L |
Vorbesitz |
keine erforderlich |
Mindestalter |
16 Jahre (max. 40 km/h), ab 18 Jahre (60 km/h) |
Benötigte Unterlagen |
Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht |
12 x Grundunterricht, 6 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht |
Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) |
keine |
Prüfungen |
Theorie und Praxis (60 Min.) |
L |
Landwirtschaftliche Zugmaschinen max. 40 km/h - mit Anhänger max. 25 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und - Futtermischwagen, Flurförderzeuge max. 25 km/h |
Einschluss |
keine |
Vorbesitz |
keine erforderlich |
Mindestalter |
16 Jahre |
Benötigte Unterlagen |
Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht |
12 x Grundunterricht, 2 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht |
keine |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) |
keine |
Prüfungen |
Theorie |