Fahrschule Bingen – die Führerschein-Schmiede im Landkreis Mainz-Bingen
Schnell,
individuell,
zuverlässig.
Ausbildung in den Führerscheinklassen B, B197, B96, BE und L.

Ausbildung
Antrag, Unterlagen, Theorie und Praxis begleiten wir von der Anmeldung bis zur Prüfung.
Auffrischung
Lange nicht gefahren oder unsicher geworden? In Auffrischungsstunden fahren Sie in Ihrem Tempo wieder ein – ohne Prüfung, ohne Theorieunterricht.
Begleitetes Fahren
Mit der Klasse B17 dürfen Sie schon ab 17 Jahren fahren – in Begleitung. Anmelden können Sie sich frühestens sechs Monate vorher.
Preisliste
Grundbetrag, Übungsstunde, besondere Ausbildungsfahrt und Prüfung stehen offen in der Preisliste – Stand 01.01.2026.
Ratenzahlung möglich
Preise ansehenTheorieunterricht
Klasse B dienstags und donnerstags von 18:00 bis 19:30 Uhr. Beratung und Anmeldung jeweils ab 17:30 Uhr.
Team
Ausbildung in den Klassen B, B197, B96, BE und L – auf Wunsch werden Sie von einer Fahrlehrerin begleitet.
Führerscheinklassen
Vom PKW bis zum Gespann – Mindestalter, Vorbesitz, Unterlagen und Pflichtstunden finden Sie zu jeder Klasse unter Führerscheinklassen.

Häufige Fragen
Auf einen fixen Gesamtpreis kann man sich nicht festlegen. Feste Konstanten sind der Grundbetrag, die Sonderfahrten und die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung. Diese detaillierten Preise finden Sie in der Preisliste.
Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich im Voraus nie exakt absehen und hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B.:
- Vorkenntnisse und Verkehrsverständnis
- Vorerfahrung durch Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
- Zeit und Stress
- Lernzuwachs
- Lebensalter
Feste Gebühren für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Führerscheinantrags
- Sehtest
- Erste Hilfe
- Gebühren der technischen Prüfstelle (TÜV / Dekra)
Am einfachsten und zeitsparendsten ist es für Sie, wenn Sie sich direkt online auf unserer Seite anmelden. So können wir für Sie den Führerscheinantrag und Ausbildungsvertrag vorab schon vorbereiten.
In der Fahrschule können Sie uns persönlich erreichen: zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 17:30 – 18:00 Uhr.
Es ist ausreichend, wenn die Anmeldung und das Einreichen des Führerscheinantrags frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgt.
Für die Anmeldung brauchen Sie noch keine Unterlagen – Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung erst für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis.
Frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters.
Frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters.
Beim Ersterwerb und bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis muss bei der Führerscheinstelle am ersten Wohnsitz ein förmlicher Antrag gestellt werden. Dafür ist immer ein gültiger Personalausweis vorzulegen und es sind Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Dem Antrag beizufügen sind:
- Passbild
- Sehtest beim Optiker
- Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs (nur für die erste Fahrerlaubnis)
Welche Unterlagen für Ihre Klasse gelten, steht auf der Seite Führerscheinklassen.
Abgegeben wird der Antrag – je nach Bundesland – entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung am Wohnort. Wir haben die Antragsformulare vorrätig und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Wenn Sie Ihre Daten bei der Anmeldung online eingeben, können wir Ihren Antrag sogar schon vorbereiten.