Nein, die Preise sind gleich siehe Preisliste
Es entstehen Ihnen auch keine finanziellen Nachteile, wenn die Intensivausbildung etwas länger dauern sollte.
Auf einen fixen Gesamtpreis kann man sich nicht festlegen. Feste Konstanten sind der Grundbetrag, die Sonderfahrten und die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung. Diese detaillierten Preise finden Sie hier.
Gute Fahrschüler können den Klasse B Führerschein schon mit 1610 € oder weniger schaffen. Der Schnitt liegt zwischen 1650 € und 2500 €.
Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich im Voraus nie exakt absehen und hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B.:
Zudem fallen für jeden Führerscheinerwerb zusätzliche Kosten und Gebühren an :
Am einfachsten und zeitsparendsten ist es für Sie, wenn Sie sich direkt online auf unserer Seite anmelden. So können wir für Sie den Führerscheinantrag und Ausbildungsvertrag vorab schon vorbereiten.
In der Fahrschule können Sie uns persönlich erreichen. Dies ist:
Es ist ausreichend, wenn die Anmeldung und das Einreichen des Führerscheinantrags frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalter erfolgt.
Frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalter.
Frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalter.
1. Stufenführerschein
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung (§15 Abs. 2a FeV) und damit auch die theoretische Ausbildung (§7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO), sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§7 Abs. 2 FahrschAusbO).
Für diese Überprüfung empfiehlt es sich, mit dem Bewerber eine besondere vertragliche Vereinbarung abzuschließen.
ln allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Dies betrifft:
2. Zu welchem Zeitpunkt muss beim Stufenaufstieg der zweijährige Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse erfüllt sein?
Der Bewerber muss am Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein der jeweils niedrigeren Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzen. Die praktische Prüfung darf bereits einen Monat vor Ablauf dieser Frist abgelegt werden (§17 Abs. 1 Satz 5 FeV).
3. Darf man mit den Klassen AM, A1, A2 und A auch Motorräder mit Beiwagen führen?
Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.
4. Darf man mit den Klassen AM, A1, A2 oder A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren?
Nein, die Klasse L ist nicht in diesen Klassen eingeschlossen.
B | PKW und LKW bis 3,5t und 750 kg Anhänger (Wenn Anhänger mehr als 750 kg, dann Zug max. 3500 kg) auch Trikes --über 15 kw Motorleistung ab 21 Jahre im Inland |
Einschluss | AM, L |
Vorbesitz | keine erforderlich |
Mindestalter | 18 Jahre (17 Jahre begleitendes Fahren) |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht | 12 x Grundunterricht, 2 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (45 Min.) |
B 96 |
Zugkombination (aus KFZ der Klasse B und Anhänger) bis 4250 kg |
Vorbesitz | Klasse B |
Mindestalter | 18 Jahre (17 Jahre begleitendes Fahren) |
Benötigte Unterlagen | Passbild und die Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung |
Die Schulung besteht aus 3 Teilen: | |
Theorieunterricht | 2,5 Std. a 60 Min. |
Praxisunterricht | prakt. Übungen 3,5 Std. a 60 Min., Fahren im Realverkehr 1 Std. a 60 Min. |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | keine |
Prüfungen | keine |
B 196 |
A1-Upgrade des PKW-Führerscheins, damit dürfen Motorräder mit max. 11 kW Leistung , max. 125 ccm Hubraum und einem maximalen Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg |
Vorbesitz | mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B |
Mindestalter | 25 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passbild und die Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung |
Die Schulung besteht aus 2 Teilen: | |
Theorieunterricht | 4 x 90 Min. klassenspezifischer Stoff (Motorrad) |
Praxisunterricht | mind. 5 x praktische Übungen á 90 Min. |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | sind Teil der fünf praktischen Schulungseinheiten |
Prüfungen | keine |
BE | PKW und LKW bis 3,5 t und Anhänger bis 3,5 t |
Einschluss | AM, L |
Vorbesitz | Klasse B |
Mindestalter | 18 Jahre (17 Jahre begleitendes Fahren) |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Sehtest (Optiker),Erste Hilfe |
Theorieunterricht | kein |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Praxis (45 Min.) |
AM | Krafträder, Trikes, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 cm³, 45 km/h, max. 4 kW |
Vorbesitz | keine erforderlich |
Mindestalter | 16 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Sehtest (Optiker),Erste Hilfe |
Theorieunterricht | 12 x Grundunterricht, 2 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | nein |
Prüfungen | Theorie und Praxis (45 Min.) |
A1 | Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW, bis 0,1 kW/kg, Trikes mehr als 50 cm³, mehr als 45 km/h , bis 15 kW |
Einschluss | AM |
Vorbesitz | keine erforderlich |
Mindestalter | 16 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht | 12 x Grundunterricht, 4 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (45 Min.) |
A2 (direkt) |
Krafträder bis 35 kW, bis 0,2 kW/kg |
Einschluss | A1, AM |
Vorbesitz | keine erforderlich |
Mindestalter | 18 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht | 12 x Grundunterricht, 4 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (60 Min.) |
A (direkt) |
Krafträder mehr als 50 cm³, mehr als 45 km/h |
Einschluss | A2, A1, AM |
Vorbesitz | keine erforderlich |
Mindestalter | 24 Jahre, 20 Jahre bei Aufstieg, 21 Jahre Trikes |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Sehtest (Optiker), Erste Hilfe |
Theorieunterricht | 12 x Grundunterricht, 4 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (60 Min.) |
Bei Aufstieg von A1 auf A2 , A2 auf A nach 2-jährigem Vorbesitz
Bei Erweiterung von A1 auf A oder ohne 2-jährigem Vorbesitz
C1 | LKW bis 7,5 t und 750 kg Anhänger |
Vorbesitz | Klasse B |
Mindestalter | 18 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Erste -Hilfe-Kurs |
Theorieunterricht | 6 x Grundunterricht, 6 x Klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (75 Min.) |
C1E | Zugkombination max. 12 t |
Vorbesitz | Klasse C1 |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 5 Sonderfahrten |
Prüfungen | keine Theorieprüfung, Praxis (75 Min.) |
Bei gemeinsamen Ausbildungsgang von C1 und C1E: 8 Sonderfahrten
C |
LKW über 7,5 t und 750 kg Anhänger |
Vorbesitz | Klasse B |
Mindestalter | 21 Jahre (18 Jahre, wenn Berufskraftfahrerausbildung) |
Benötigte Unterlagen | Passbild, Augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Erste -Hilfe-Kurs |
Theorieunterricht | 6 x Grundunterricht, 10 x Klassenspezifischer Unterricht, nur 4 x Klassenspezifischer Unterricht, wenn C1 vorhanden |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | bei Vorbesitz Klasse B: 5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheitbei Vorbesitz Klasse C1: 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (75 Min.) |
CE |
LKW über 7,5 t und Anhänger über 750 kg |
Vorbesitz | Klasse C |
Theorieunterricht | 6 x Grundunterricht, 4 x klassenspezifischer Unterricht |
Praxisunterricht | Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden (Sonderfahrten) | 5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Dämmerung oder Dunkelheit |
Prüfungen | Theorie und Praxis (75 Min.) |
Bei gemeinsamen Ausbildungsgang von C und CE: 14 Sonderfahrten
Mofa Prüfbescheinigung |
einspurige ,einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor max. 25 km/h |
Mindestalter | 15 Jahre |
Benötigte Unterlagen | 1 Passbild und gültiger Personalausweis |
Theorieunterricht | 6 x Grundunterricht |
Praxisunterricht | 90 Minuten |
Prüfung | Theorie |
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