Fahrschule Bingen

Ausbildung

Wichtig

Beim Ersterwerb und bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis  muss  bei der Führscheinstelle (1. Wohnsitz) ein förmlicher Antrag gestellt werden, daher ist auch immer ein gültiger Personalausweis   vorzulegen und Verwaltungsgebühren zu entrichten.

Dies gilt nicht für die MOFA Prüfbescheinigung.

Abgegeben muss derAntrag- je nach Bundesland- entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung am Wohnort.

Unser Service

Wir haben diese Antragsformulare vorrätig und helfen Ihnen gerne beim  Ausfüllen.
Wenn  Sie Ihre Daten bei Anmeldung online eingeben, können wir Ihren Antrag sogar schon vorbereiten.

Die Fahrerlaubnisklassen

Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.

Die Bescheinigung für die Erste Hilfe  ist nur für die  erste Fahrerlaubnis erforderlich.

Infos zu benötigten Unterlagen und Voraussetzungen finden Sie, wenn Sie auf die entsprechende Fahrerlaubnisklasse klicken.

>> PKW und kleine LKW


>> Zugmaschinen


  

FAHRSCHULE BINGEN

Mainzer Strasse 14-16
55411 Bingen am Rhein

info_at_fahrschule-bingen.de

0160 90 326 915

06721 15 34 74